Die Verkehrssicherungspflicht im Winter
Grundsätzlich gilt: Der Eigentümer eines Grundstücks ist für die Verkehrssicherheit auf den angrenzenden Gehwegen verantwortlich. Wer das vernachlässigt und es kommt zu einem Sturz, haftet zivilrechtlich – bis hin zu hohen Schadenersatzforderungen.
Wann muss geräumt werden?
Die genauen Zeiten regeln die Gemeinden in Streupflicht-Satzungen. In Heidelberg, Mannheim und Umgebung gelten typischerweise:
- Werktags: ab 07:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage: ab 08:00 bis 09:00 Uhr
- Ende: 20:00 Uhr (je nach Gemeinde)
Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen muss mehrmals geräumt werden.
Was muss geräumt werden?
- Gehwege vor dem Grundstück (mindestens 1,20 m breit)
- Hauseingänge und Zugänge
- Müllplatz-Zufahrten
- Eingänge zu Tiefgaragen
Was passiert, wenn nicht geräumt wird?
Wenn jemand stürzt und sich verletzt, wird zuerst die Verkehrssicherungspflicht geprüft. Bei nachweisbarer Vernachlässigung haftet der Eigentümer – auch wenn die Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen wurde, bleibt eine Kontrollpflicht. Das wird oft übersehen.
Wie übernimmt ein Dienstleister die Pflicht?
Wir bieten Winterdienst-Pauschalverträge, mit denen die komplette Verkehrssicherungspflicht in unsere Hände übergeht:
- Bereitschaftsdienst während der Wintersaison
- Räumen und Streuen nach definierten Zeitfenstern
- Dokumentation jedes Einsatzes (Datum, Uhrzeit, durchgeführte Tätigkeit)
- Versicherungsschutz
Die Dokumentation ist im Streitfall Gold wert: Sie weist nach, dass die Pflicht erfüllt wurde.
Was kostet Winterdienst?
Die Kosten richten sich nach Flächengröße, Standort und gewünschtem Service. Pauschalangebote für die gesamte Wintersaison ermöglichen planbare Kosten. Wir erstellen nach kostenloser Besichtigung ein individuelles Angebot.
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