Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind Rauchmelder in allen Wohnungen vorgeschrieben (LBO § 15). Pflicht ist die Installation in Schlafräumen, Kinderzimmern und allen Fluchtwegen wie Fluren. Eigentümer sind für die Einbau- und Wartungspflicht verantwortlich – auch wenn die laufende Funktionsprüfung in einigen Fällen Mietersache ist.
Was schreibt DIN 14676 vor?
Die DIN-Norm 14676 regelt die Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern:
- Funktionsprüfung einmal pro Jahr
- Sichtprüfung auf Beschädigungen und Umgebungsveränderungen
- Prüfung der Raucheindringöffnungen
- Dokumentation jeder Prüfung
- Austausch nach 10 Jahren oder bei Defekt
Was passiert bei einer Prüfung?
Wir prüfen jeden Melder einzeln:
- Sichtkontrolle (keine Beschädigung, keine Verstopfung)
- Funktionsprüfung mit Testknopf
- Bei Bedarf: Reinigung der Eindringöffnungen
- Dokumentation in einem Prüfprotokoll
- Austausch von Defekten Geräten oder Batterien
Die Dokumentation ist wichtig: Im Schadensfall haftet der Eigentümer, der die Wartung dokumentiert hat, deutlich besser.
Wer darf prüfen?
Die Prüfung darf jeder durchführen, der die DIN 14676 kennt. In der Praxis lassen sich Hausverwaltungen die Prüfung meist von einem Hausmeisterservice oder Fachbetrieb erledigen, um die Dokumentationspflicht professionell zu erfüllen.
Was kostet die Rauchmelder-Prüfung?
Die Prüfung gehört bei HT Schmidt zu unserem Haustechnik-Service ab 99 € pro Objekt-Termin. Bei größeren Wohnanlagen erstellen wir Pauschalangebote pro Wohneinheit.
Sie möchten die Rauchmelder-Prüfung in Ihrem Objekt zuverlässig dokumentieren lassen? HT Schmidt übernimmt die Prüfung nach DIN 14676 in Heidelberg, Mannheim und Umgebung. Jetzt Termin vereinbaren.